Wohnen im Alter 57
Heimaufsicht im Kreis Euskirchen
(WTG-Behörde)
Die Heimaufsicht ist die zuständige Behörde zur
Überwachung von Betreuungseinrichtungen im
Sinne des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG NW)
und der dazu erlassenen Durchführungsverordnung.
Das sind solche Einrichtungen, in denen für
Bewohner ein gewisses Maß an struktureller Abhängigkeit
besteht. Darunter fallen vor allem vollstationäre
Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen
für volljährige Menschen mit Behinderungen.
Zentrale Aufgabe der Heimaufsicht ist es, darauf
hinzuwirken, dass die Würde, die Interessen und
die Bedürfnisse der Bewohner in Betreuungseinrichtungen
vor Beeinträchtigungen geschützt werden.
Dazu steht die Heimaufsicht mit Information
und Beratung für Bewohner, Angehörige, Betreuer,
Einrichtungsbetreiber und Interessierte zur
Verfügung. Als Ordnungsbehörde überprüft die
Heimaufsicht, ob die gesetzlichen Anforderungen
an den Betrieb der unter den Geltungsbereich des
WTG fallenden Betreuungseinrichtungen von diesen
erfüllt werden. Wenn Sie Beratungsbedarf zum
Leben in einer Betreuungseinrichtung haben oder
Sie Hinweise oder Beschwerden vorbringen möchten,
dann wenden Sie sich an den:
Kreis Euskirchen,
Abt. 50 Soziales/WTG-Behörde
Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Ansprechpartner: Claudia Schneidereit,
Katrin Schmitz, Werner Schulz
Tel.: 02251/15-553, -174, -543
heimaufsicht@kreis-euskirchen.de
www.kreis-euskirchen.de
/www.kreis-euskirchen.de
/www.senioren-park.de
/www.integra-seniorenimmobilien.de
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