Pflege/Unterstützung für Zuhause 43
Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!
Seniorenbüro der Kreisstadt Euskirchen
Kölner Straße 75, Zimmer 106/113
53879 Euskirchen
Barbara Brieden und Gertrude Salentin
Tel.: 02251/14-222, senioren@euskirchen.de
feder e. V. —
Forum Ehrenamt der Euskirchener Region e. V.
Kolpingstraße 17, 53879 Euskirchen
Tel.: 02251/781517
info@forum-ehrenamt-eu.de
www.forum-ehrenamt-eu.de
Gesprächskreis
für pflegende Angehörige
In der Gesprächsgruppe finden Sie Menschen,
die sich in einer ähnlichen Lebenssituation befinden
und spüren, dass Sie mit Ihren Erfahrungen,
Schwierigkeiten und Bedürfnissen nicht alleine
sind. Die Gruppentreffen finden jeden ersten Dienstag
im Monat um 17.00 Uhr in den Gruppenräumen
der Diakonie Euskirchen, An der Vogelrute 2, statt.
Das Angebot ist kostenfrei.
Diakonie Euskirchen
An der Vogelrute 2, 53879 Euskirchen
Monika Kronenberg, Tel.: 02251/929019
demenz@diakonie-eu.de, www.diakonie-eu.de
Häusliche Pflege und Betreuung
Häusliche Pflege mit Hilfe einer selbst
beschafften Pflegeperson (Pflegegeld)
Pflegebedürftige, die keine Pflegehilfe eines ambulanten
Pflegedienstes in Anspruch nehmen,
erhalten ein monatliches Pflegegeld. Die Pflegebedürftigen
sind frei darin, wie sie das Pflegegeld
verwenden. Voraussetzung für das Pflegegeld ist,
dass die häusliche Pflege in geeigneter Weise sichergestellt
ist, was zunächst ein Gutachter feststellt
und bei regelmäßigen Qualitätssicherungsbesuchen
überprüft wird.
Häusliche Pflege (Pflegesachleistung)/
Ambulante Pflegedienste
Ambulante Pflegedienste versorgen Pflegebedürftige
in ihrer Wohnung durch ausgebildete Fachkräfte
im Bereich der Pflege, der Hauswirtschaft und der
Betreuung. Ziel der ambulanten Pflege ist es, dem
Pflegebedürftigen den Verbleib in seinem gewohnten
Wohn- und sozialen Umfeld zu ermöglichen.
Zu den Aufgaben gehören z. B.:
〉〉 Grundpflege: Hilfe beim Waschen, Baden, Anziehen
〉〉 Behandlungspflege: Spritzen setzen, Verbände
wechseln
〉〉 Familienpflege
〉〉 Sozialpsychiatrische Pflege
〉〉 Individuelle Schwerstbehindertenpflege
Die Pflegekasse finanziert die Leistungen der
Grundpflege, Hauswirtschaft oder Betreuung zu
Hause als sog. Sachleistung, Kosten der Behandlungspflege
werden durch die Krankenkasse erstattet.
Pflegebedürftige können sich einen zugelassenen
Pflegedienst frei auswählen, dieser
rechnet dann direkt mit der Pflegekasse ab. Die genauen
Tätigkeiten werden im Gespräch zwischen
Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegedienst
festgelegt, Kostenvoranschlag und Pflegedokumentation
garantieren Transparenz und Qualität.
Muss für die Pflege durch einen Pflegedienst mehr
aufgewendet werden als die Pflegekasse erstattet,
können die Mehrkosten steuerlich als „Haushaltsnahe
Dienstleistung“ geltend gemacht werden.
Eine Übersicht der ambulanten Pflegedienste mit
ihren Angeboten erhalten Sie auch im Zentralen
Informationsbüro Pflege (Z.I.P.) des Kreises Euskirchen,
Tel.: 02251/15-521 und 15-927.
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