10. Wohnen im Alter
Wohnen im Alter
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Service-Wohnen ist kein fest definierter Begriff. Im
Allgemeinen versteht man darunter senioren- und
behindertengerecht ausgestattete 1- bis 2-Zimmer-
Appartements zwischen 30 bis 80 m2, die über
ein Haus-Notruf-System verfügen. Service-Wohnen
bedeutet nicht, dass rund um die Uhr jemand anwesend
ist, der sich um die Bewohner kümmert.
Auch unterscheiden sich die einzelnen Anbieter
erheblich, was Art, Umfang und Kosten der angebotenen
Hilfen und Leistungen betrifft. Es ist daher
ratsam, sich genau zu erkundigen und zu vergleichen,
welche Leistungen zu welchen Preisen
angeboten werden.
Beim Service-Wohnen schließen die Bewohner
meistens zwei Verträge ab: einen Mietvertrag und
einen Betreuungsvertrag. Im Betreuungsvertrag
sind Grund- und Wahlleistungen festgelegt.
Für die Grundleistungen wird ein pauschales Entgelt
erhoben, Wahlleistungen werden individuell
nach Inanspruchnahme abgerechnet. Welche Leistungen
zur Grundversorgung und welche zu den
Wahlleistungen gehören, legen die einzelnen Anbieter
unterschiedlich fest.
Auch hier gilt noch einmal der Hinweis: Ein genauer
Vergleich der Angebote lohnt sich! Zudem sollten
Sie sich erkundigen, ob es Regelungen gibt, ab
wann ein Wechsel in ein Pflegeheim erforderlich
ist, denn Service-Wohnen verlangt von den Bewohnern
einen gewissen Grad an Selbstständigkeit. Die
Kosten für Service-Wohnen sind, im Vergleich zur
Miete für ein normales Appartement der gleichen
Größenordnung, sehr hoch. Aus diesem Grunde erhalten
Bewohner für Service-Wohnen auch keinen
Zuschuss vom Sozialamt, sondern müssen in der
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