Finanzielle Hilfen | Mobilität 35
Kreisverwaltung Euskirchen
Abt. 50 — Soziales, Team 50.3
An der Vogelrute 40, 53879 Euskirchen
Tel.: 02251/15-753
Mailbox@kreis-euskirchen.de
www.kreis-euskirchen.de
Telefongebühren
Wenn Sie bereits Anspruch auf Rundfunk- und
Fernsehgebührenbefreiung- oder Ermäßigung haben,
dann ist eine Ermäßigung der Telefongebühren
bei der Deutschen Telekom möglich. Legen Sie
den Bewilligungsbescheid des Beitragsservice bei
der Deutschen Telekom, Neustraße, 53879 Euskirchen
vor. Dort erhalten Sie nähere Informationen.
Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen
für Wohnraum. Als Mieter können Sie
einen Mietzuschuss und als Bewohner einer Eigentumswohnung
oder eines Eigenheims einen
Lastenzuschuss erhalten, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen
nicht überschreiten und nicht
vom Wohngeld ausgeschlossen sind, z. B. als Empfänger
von Leistungen nach dem SGB II („Hartz
IV“) oder nach dem SGB XII (Sozialhilfe). Auch
Altenheimbewohner/-innen sind berechtigt, Wohngeld
zu beantragen.
Kreisstadt Euskirchen, Wohngeldstelle
Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen
Tel.: 02251/14-422 und -431
info@euskirchen.de, www.euskirchen.de
7. Mobilität
7. Mobilität
Mobil in Euskirchen — unterwegs
mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Die Verkehrsunternehmen in der Stadt und im
Kreis Euskirchen sind Mitglied im Verkehrsverbund
Rhein-Sieg (VRS). Dieser erstreckt sich von Gummersbach
bis Blankenheim und von Leverkusen bis
Bad Honnef. Für die Fahrgäste besteht der Vorteil
darin, dass sie mit einem Ticket
Busse, Straßen- und U-Bahnen sowie
die Nahverkehrszüge in allen
Städten und Gemeinden innerhalb
dieses Gebietes nutzen können.
So kann man beispielsweise
mit dem Bus von Kirchheim zum Euskirchener
Bahnhof, von dort weiter mit der Bahn nach Köln
und in Köln mit der Straßenbahn ans Ziel fahren —
alles mit einem Fahrschein.
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