5. Persönliche Hilfen, Beratung und Vorsorge
Persönliche Hilfen, Beratung und Vorsorge
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Technische Prävention/Einbruchschutz
Opferschutz, Beratung und Hilfe für Opfer
Kriminalhauptkommissar Toni Dickopp
Tel.: 02251/799-542
vorbeugung.euskirchen@polizei.nrw.de
Gewaltprävention/sexualisierte Gewalt/
Drogenprävention
Kriminalhauptkommissarin Yvonne Dederichs
Tel.: 02251/799-541
vorbeugung.euskirchen@polizei.nrw.de
Opfernetzwerk
Das Opfernetzwerk ist ein Dachverband der hilfeleistenden
und beratenden Stellen, an die Opfer
von Straftaten, Verkehrsunfällen und sonstigen
Unglücksfällen vermittelt werden.
Opfer-Netzwerk e. V. im Kreis Euskirchen
webmaster@opfer-netzwerk.eu
www.opfer-netzwerk.de
Rentenberatung
Beratungen der
Deutschen Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland nutzt
seit März 2015 die Räumlichkeiten der Kreisverwaltung
Euskirchen, um vor Ort die Möglichkeit zu
geben, sich in Rentenfragen beraten zu lassen. Die
Beratungen finden dienstags in der Zeit von 8.30
bis 12.30 Uhr und von 13.40 bis 15.40 Uhr in der
Namslauer Stube statt. Nachmittags nur nach Terminvereinbarung.
Die Beratung umfasst folgende Leistungen:
〉〉 Überprüfung der Versicherungsunterlagen
〉〉 aktuelle Rentenberechnung
〉〉 Beratungen über Teilrenten und individuellen
Hinzuverdienst
〉〉 Beratungen über die Verschiebung der Altersgrenzen
oder Abschlag bei der Rentenhöhe
〉〉 allgemeine Rentenberatung.
Alle Beratungen sind kostenlos. Terminvereinbarungen
sind unter der Telefonnummer: 02421/482-
269 möglich. Bitte bringen Sie sämtliche Versicherungsunterlagen
und Ihren Personalausweis
mit. Wer Auskünfte für andere Personen (z. B.
Ehegatten) einholen möchte, muss zusätzlich eine
schriftliche Einwilligungserklärung vorlegen. Rentenanträge
können nur in der Rentenstelle der jeweiligen
Kommune bzw. beim Versichertenältesten
der Kommune abgegeben werden.
Deutsche Rentenversicherung Rheinland:
www.deutsche-rentenversicherung.de
Rentenanträge
Rente wird nur auf Antrag gezahlt. Rentenanträge
oder Anträge auf Kontenklärung können Sie im
Rathaus der Kreisstadt Euskirchen, Kölner Straße
75, 53879 Euskirchen, nach vorheriger telefonischer
Terminabsprache stellen.
Kontakt: Kirsten Jonas
Tel.: 02251/14 295
kjonas@euskirchen.de, www.euskirchen.de
Schwerbehindertenausweis
Wer durch gesundheitliche Schäden dauerhaft beeinträchtigt
ist, hat die Möglichkeit, die Feststellung
eines Grades der Behinderung sowie das Vorliegen
der gesundheitlichen Voraussetzungen für
die Feststellung von Merkzeichen zu beantragen.
Ab einem Grad der Behinderung von 50 besteht
der Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Der Ausweis enthält Angaben über den Grad
der Behinderung sowie Angaben darüber, ob die
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/www.deutsche-rentenversicherung.de
/www.euskirchen.de
/www.opfer-netzwerk.de
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